Quo vadis Unternehmensstrafrecht?

Aktuelles

06.10.2021

Nachdem der Gesetzesentwurf zum „Unternehmensstrafrecht“/„Verbandsanktionenrecht“ den Bundestag entgegen vieler Erwartungen im Sommer 2021 wegen angeblicher Gegenstimmen aus dem Lager der CDU/CSU (vgl. Frankfurter Allgemeine v. 9.6.2021 „Skandale ohne Folgen“) doch nicht mehr passiert hatte, entfällt er wegen des Grundsatzes der Diskontinuität.

Was dürfen wir von einer neuen Bundesregierung mit dem Namen Ampel oder Jamaika erwarten?

Ein Blick ins Wahlprogramm der Partei „Die Grüne“ (2021) könnte helfen. Dort heißt es:

Die Grünen

Korruption, Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Manipulationen im Finanzmarkt sind Rechtsverstöße, die verheerende Auswirkungen auf den Wettbewerb und den freien Markt, für Umwelt und Menschen(rechte) haben können. Wirtschaftsstraftaten machen einen Großteil der polizeilich erfassten finanziellen Schädigungen aus. Bei Rechtsverstößen werden wir Unternehmen deshalb künftig wirksamer zur Rechenschaft ziehen. Ziel ist, die bereits verstreut bestehenden Regelungen in einem eigenständigen Gesetz gegen Wirtschaftskriminalität zusammenzufassen und zu ergänzen. Um zu verhindern, dass Rechtsverstöße von Unternehmen wegen organisierter Unverantwortlichkeit nicht geahndet werden können, soll künftig auch an das Organisationsverschulden angeknüpft werden können. Die Pflicht zum Nachweis der legalen Herkunft großer Zahlungen wollen wir verstärken. Sanktionen müssen gemäß den EU-Vorgaben wirksam, angemessen und abschreckend sein, zum Beispiel indem unrechtmäßiger Gewinn bei der Abschöpfung geschätzt werden darf und die nötigen Ressourcen dafür bereitgestellt werden. Den Sanktionskatalog wollen wir um weitere Maßnahmen, wie den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge, die Schadenswiedergutmachung sowie verpflichtende Vorkehrungen für Unternehmen zur Verhinderung von Straftaten, erweitern und ein öffentliches Sanktionsregister einführen.

Es bleibt spannend.

Wir bleiben am Ball.