Tätigkeitsgebiete

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Wirtschaftsstrafrecht

Die erfahrenen Rechtsanwälte, Fachanwälte für Strafrecht unserer Kanzlei vertreten regelmäßig Individualpersonen, Führungsorgane von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften und Gesellschafter in sämtlichen Bereichen des klassischen Wirtschaftsstrafrechts (etwa Korruptions-, Untreue-, Betrugs- oder Geldwäschedelikte) ebenso wie auf strafrechtlichen Spezialgebieten (z.B. Bilanz-, Börsen und Wertpapierdelikte, Kartellverfahren, Medizinstrafrecht, Sozialversicherungsbetrug), die sich in den letzten 10 bis 15 Jahren mehr und mehr gebildet haben.

Steuerstrafrecht

Unsere Berufsträger sind Fachanwälte für Strafrecht und/oder Fachanwälte für Steuerrecht und beraten seit vielen Jahren Individualpersonen, Geschäftsführungsorgane in- und ausländischer Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen im Bereich des Steuerstrafrechts. Dazu zählen neben steuerstrafrechtlichen Vorwürfen die klassischen Bereiche der Nacherklärungsberatung oder etwa steuerliche Haftungsverfahren aufgrund steuerstrafrechtlicher Vorwürfe.

Unternehmen

Seit über 10 Jahren stehen Unternehmen zunehmend im Fokus der Ermittlungsbehörden. Bußgeldverfahren, Abschöpfungsmaßnahmen, steuerliche Nacherklärungen werden regelmäßig von unseren Rechtsanwälten, Fachanwälten für Strafrecht und Fachanwälten für Steuerrecht verteidigt und auf Unternehmensebene beraten. Das Interesse des Unternehmens und die Interessenslage der im Unternehmen tätigen Individuen kann, muss aber nicht auseinanderfallen. Präventiv sind wir im Bereich Gutachten, Geldwäsche, Datenschutz tätig.