Im März 2022 ist der Praxisleitfaden „Geldwäscheprävention in der Steuerkanzlei“ unserer Partnerin Ulrike Thole-Groll (Rechtsanwältin, FAStrafrR, FASteuerR) erschienen; in Zusammenarbeit mit unserem ehemaligen Kollegen Dr. Christian Horvat. Herzlichen Glückwunsch liebe Ulrike!
Wir freuen uns sehr für Ulrike und ergänzen so unser rechtliches und praktisches know-how. Unsere Partnerin, Frau Rechtsanwältin Thole-Groll und unser Partner, Herr Dr. Jens Bosbach referieren regelmäßig für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte zum Thema Geldwäscheprävention in der Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei.
Das Zusammenspiel von § 261 StGB (Strafbarkeit wegen Geldwäsche), GWG (Geldwäschegesetz) und ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) zählt zur täglichen Beratungspraxis bei der Unterstützung von Steuerkanzleien, Rechtsanwaltskanzleien, Berufsträgern, Güterhändlern, Juwelieren, etc. Die besondere Herausforderung in jedem Einzelfall ist der präventive Ansatz im Bereich der Geldwäschebekämpfung nachdem sich die rechtlichen Rahmenbedingungen nahezu alle 6-12 Monate ändern. Unser Namenspartner Thilo Pfordte, LL.M. sagt: „Die Aktualität in Vorträgen, Veröffentlichungen und täglichen Praxisfällen ist Garant für unsere Mandanten, dass wir stets praxisnah und „up to date“ sind.“