Bericht des BMF: Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2017

Aktuelles

15.01.2019

Das Bundesfinanzministerium (BMF) erstellt jährlich auf Grundlage der Meldungen der Länder eine Statistik über die Ergebnisse der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie über die Ergebnisse der Steuerfahndung. Der Bericht stammt von September 2018.

Quelle: BMF, Monatsbericht September 2018

Ergebnisse der Bußgeld- und Strafsachenstellen

Laut Bericht des BMF wurden im Berichtigungszeitraum in den Bußgeld- und Strafsachenstellender Finanzämter bundesweit insgesamt ca. 62.000 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten bearbeitet. Die Steuerhinterziehung ist allein bezogen auf die von den Ländern verwalteten Besitz- und Verkehrssteuern. Unter den Steuerstraftaten sind statistisch erfasst die Delikte des § 370 AO, aber auch die gewerbs- und bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens nach § 26c UStG. Nicht berücksichtigt sind die Verbrauch- und Gemeindesteuern. Über diese 62.000 Strafverfahren wird folgendes berichtet:

  • 23.978 Verfahren wurden nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt; darin enthalten 9.321 Verfahren nach Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung mit einem hinterzogenen Betrag bis 25.000 €.
  • 8144 Verfahren wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt.
  • 16.309 Verfahren wurden nach § 153a StPO eingestellt.
  • In 606 Fällen wurde von der Verfolgung in besonderen Fällen abgesehen.
  • In 6376 Fällen wurde Strafbefehl beantragt.
  • An die Staatsanwaltschaft wurden 6.675 Verfahren abgegeben.
  • In 173 Fällen wurde an andere Bußgeld- und Strafsachenstellen abgegeben.

Von den Staatsanwaltschaften und Gerichten wurden im gleichen Zeitraum 13.146 Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen:

  • In 1872 Fällen wurde ein Urteil mit Straf- bzw. Bußgeldfestsetzung gesprochen.
  • Es gab 84 Freisprüche.
  • 5955 Verfahren wurden mit einem Strafbefehl abgeschlossen.
  • 1597 Verfahren wurden gegen Auflagen eingestellt (§153a StPO).
  • In 124 Fällen der Selbstanzeige mit einem hinterzogenen Betrag von jeweils mehr als 25.000 € wurde gegen zusätzliche Zahlung von Geldbeträgen in Höhe von insgesamt circa 3,0 Mio. € von der Strafverfolgung abgesehen.
  • Zudem gab es 3514 Fälle sonstiger Einstellungen.

Neben den als Steuerstraftaten qualifizierten Delikten haben die Bußgeld- und Strafsachenstellenim Berichtszeitraum bundesweit insgesamt rund 5.000 Bußgeldverfahren abgeschlossen und Bußgelder in einer Gesamthöhe von über € 168 Mio. festgesetzt. Bußgelder werden insbesondere wegen leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO), Steuergefährdung (§ 379 AO), Gefährdung der Abzugsteuern (§ 380 AO), Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26b UStG) sowie wegen Verstößen gegen das Steuerberatungsgesetz (StBerG) und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgesetzt. Im Ergebnis wurden 3.255 Bußgeldbescheide vom Finanzamt erlassen. In weiteren 57 Fällen wurden Geldbußen durch die Gerichte festgesetzt. Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von 168,4 Mio. € festgesetzt. Der größte Teil der festgesetzten Bußgelder – 157,3 Mio. € – entfiel auf Verstöße gegen das OWiG. Die Verfahren verteilen sich laut Statistik wie folgt:

  • 477 Bußgeldbescheide wegen leichtfertiger Steuerverkürzung
  • 692 Bußgeldbescheide wegen Steuergefährdung
  • 714 Bußgeldbescheide wegen Gefährdung der Abzugsteuern
  • 780 Bußgeldbescheide wegen Schädigung der USt-Aufkommens
  • 281 Bußgeldbescheide wegen OWiG
  • 133 Bescheide wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen
  • 180 Fälle der Einziehung des Wertes von Taterträgen
  • 15 Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen das StBerG
  • 2 Bußgeldbescheide wegen sonstiger Ordnungswidrigkeiten

Ergebnisse der Steuerfahndung

Im selben Zeitraum erledigte die Steuerfahndung bundesweit insgesamt 35.000 Fälle. Dabei sind Mehrsteuern in Höhe von rund € 2,9 Mrd. festgestellt. Auf der Grundlage der Ermittlungen der Steuerfahndung wurden im Jahr 2017 bundesweit 13.409 Strafverfahren eingeleitet. Im Ergebnis wurden Freiheitsstrafen im Gesamtumfang von 1.586 Jahren und Geldstrafen in Höhe von 29,4 Mio. € verhängt.

Gez. RE

Link zur Seite des BMF, wenn  gewünscht: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2018/09/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-5-Verfolgung-von-Steuerstraftaten-2017.html