Game Over für das Verbandssanktionen-gesetz?

Aktuelles

22.06.2021

Bis vor Kurzem war die Einführung des sog.  Verbandssanktionengesetzes (VerSanG) noch in aller Munde. Erstmals sollte damit auch in Deutschland die strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen („Verbänden“) ermöglicht werden. Vorgesehen waren hierfür Sanktionen, die weit über den gegenwärtigen Rahmen der Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG hinausgegangen wären.

Kürzlich erklärte CDU-Politiker und Rechtsanwalt Jan-Marco Luczak offenbar, dass das Gesetzesvorhaben „gescheitert“ sei (FAZ vom 9. Juni 2021).

Bedeutet dies nun das Aus für das Verbandssanktionengesetz?

Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag von 2018 vereinbart, dass in dieser Regierungsperiode eine „Neuordnung des Sanktionsrechts für Unternehmen zur wirksamen Ahndung von Wirtschaftskriminalität“ umgesetzt werden soll. Nach verschiedenen Entwürfen hatte der Bundesrat den Kabinettsentwurf des Justizministeriums zum Verbandssanktionengesetz im September 2020 gebilligt, allerdings weitere umfassende Änderungen des Gesetzentwurfes gefordert. Am 21. Oktober 2020 hatte schließlich die Bundesregierung den Entwurf in den Bundestag eingebracht. Die Änderungsvorschläge des Bundesrates hatte man teilweise verworfen, teilweise sollten sie im Bundestag diskutiert werden.

Trotz des langjährigen Gesetzgebungsverfahrens und intensiver Diskussion in Strafrechtswissenschaft und Anwaltschaft soll der Gesetzesentwurf nun „ad acta“ gelegt worden sein.

Über das Warum lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nur spekulieren. Jedenfalls dürfte ein Gesetz zur Sanktionierung von Unternehmen in Corona-Zeiten nicht überall auf Beifall stoßen.

Sollte sich die Berichterstattung bestätigen, wird es ein Verbandssanktionengesetz wohl erstmal nicht geben. Die Sanktionierung von Unternehmen wird nichtsdestotrotz ein Thema für kommende Legislaturperioden bleiben. Denn zumindest auf europäischer Ebene dürfte die Forderung nach einer Unternehmenssanktionierung nicht verstummen.