Wir freuen uns über eine weitere Anerkennung der Expertise von Pfordte Bosbach im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht: Dr. Jens Bosbach und Ulrike Thole-Groll sind in der aktuellen Ausgabe der F.A.Z.-Sonderveröffentlichung „TOP Anwalt 2027“ als ausgezeichnete Anwälte im Bereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht aufgeführt.
Die Auszeichnung würdigt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich nach der von F.A.Z. Institut und QuantiQuest Research & Consulting durchgeführten Untersuchung durch besondere fachliche Kompetenz und Empfehlungen aus ihrem beruflichen Umfeld hervorgetan haben.
Dr. Jens Bosbach ist Partner von Pfordte Bosbach und als Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht seit vielen Jahren auf die Verteidigung und Beratung in komplexen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren spezialisiert.
Auch Ulrike Thole-Groll, Partnerin der Kanzlei sowie Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Steuerrecht, berät und verteidigt Mandanten insbesondere in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählt neben der Individualverteidigung die Beratung von Unternehmen.
Dass beide Partner in der Kategorie Wirtschafts- und Steuerstrafrecht als „TOP Anwalt 2027“ aufgeführt sind, unterstreicht die fachliche Spezialisierung von Pfordte Bosbach in diesem Bereich.
Wir bedanken uns bei unseren Kolleginnen und Kollegen sowie bei den Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen für die Empfehlungen und das damit verbundene Vertrauen.