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Willkommen im Zeitalter der Digitalisierung: Zum Unterschrifterfordernis bei mittels beA übermittelten Schriftsätzen (Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 03.05.2022 – 3 StR 89/22)

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Johannes Makepeace Mit Beschluss vom 03.05.2022 hat der 3. Strafsenat entschieden, dass eine Revisionsbegründungsschrift, die über das besondere elektronische Anwaltsfach (beA) übermittelt wird, keiner eingescannten handschriftlichen...