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Willkommen im Zeitalter der Digitalisierung: Zum Unterschrifterfordernis bei mittels beA übermittelten Schriftsätzen (Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 03.05.2022 – 3 StR 89/22)

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Johannes Makepeace Mit Beschluss vom 03.05.2022 hat der 3. Strafsenat entschieden, dass eine Revisionsbegründungsschrift, die über das besondere elektronische Anwaltsfach (beA) übermittelt wird, keiner eingescannten handschriftlichen...

Daten ohne (rechtliche) Grenzen?

Anmerkung zum Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 24.08.2021 – 4 Qs 59/21 Das Landgericht Koblenz hat zur Frage der grenzüberschreitenden Reichweite des § 110 StPO eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Darin kommt das Gericht zum Ergebnis, dass der...