Rechtsanwälte
PFORDTE BOSBACH
Mit über 30 Jahren Berufserfahrung im Bereich des Strafrechts steht Ihnen unser Strafrechtsteam zu Seite. Lösungsorientiert, effektiv und nachhaltig unterstützen wir Individuen und Unternehmen in Straf- und Bußgeldverfahren.
Neuigkeiten und Aktuelles
Kaufvertrag begründet keine Vermögensbetreuungspflicht nach § 266 STGB
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Beschluss vom 04.12.2018 (2 StR 421/18) bestätigt, dass ein Kaufvertrag in der Regel keine Vermögensbetreuungspflicht beinhaltet, deren Verletzung zu...
Auszeichnung für Brehm & v. Moers bei Media Law International 2019
Brehm & v. Moers findet sich in diesem Jahr mit einer Top-Platzierung im internationalen Ranking der Medienrechtskanzleien wieder. Die Fachzeitschrift Media Law International (MLI) zeichnete...
WirtschaftsWoche zeichnet Brehm & v. Moers als Top-Kanzleien 2019 für Wirtschaftsstrafrecht aus
Im aktuellen Ranking der WirtschaftsWoche zählt Brehm & v. Moers erneut zu den Top-Kanzleien für den Bereich Wirtschaftsstrafrecht. Als Top-Anwälte sind die beiden Partner Thilo Pfordte LL.M....