Immobilientransaktionen – Geldwäscheverdacht Ja oder Nein? Risikoschwerpunkte aus dem Jahresbericht der FIU 2019 – Teil 1

Aktuelles

14.10.2020

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hat ihren Jahresbericht 2019 (abrufbar unter https://www.zoll.de/DE/FIU/Fachliche-Informationen/Jahresberichte/jahresberichte.html) veröffentlicht. Sie hat darin Risikoschwerpunkte bestimmt und diese unter der Überschrift „Typologien und Trends“ zusammengefasst. Wenngleich sie das Gesetz nicht ausdrücklich vorschreibt, erscheint die Lektüre und Beachtung des jeweiligen Jahresberichts der FIU im Interesse einer ernst gemeinten eigenen Geldwäsche-Compliance unabdingbar.

In einer Reihe mehrerer Beiträge stellen wir einige der identifizierten Risikoschwerpunkte vor.

Ein wichtiger Risikoschwerpunkt ist die Immobilienwirtschaft. Verdachtsmeldungen mit Bezug zu Immobiliengeschäften werden innerhalb der FIU stets vorrangig bearbeitet.

Immobilien trügen wegen ihrer hohen Transaktionsvolumina und der Vielzahl von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Verschleierung der Mittelherkunft und der Eigentumsverhältnisse ein hohes Geldwäscherisiko in sich. Zudem seien Immobilien aufgrund ihrer Wertstabilität für Anleger besonders attraktiv.

Die FIU hat im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften zwei Typologien als besonders relevant festgestellt: Strohmanngeschäfte und die Finanzierung über ein komplexes Firmengeflecht.

Die FIU beschreibt einen Fall, bei dem Strohmänner aus dem Ausland zahlreiche Überweisungen in Höhe von insgesamt 400.000 € auf ein deutsches Konto getätigt haben. Die nach der Verdachtsmeldung durch das Kreditinstitut durchgeführten Ermittlungen der FIU ergaben die Verwendung des Geldes zum Erwerb einer Immobilie. Da die Hintergründe der Transaktion nicht aufgeklärt werden konnten, leitete die FIU den Fall zum Zwecke weiterer Ermittlungen an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weiter.

Bezüglich der Typologie „Finanzierung über ein komplexes Firmengeflecht“ schildert die FIU den Fall einer Verdachtsmeldung bezüglich einer Interessentin für ein Immobiliengeschäft über 50 Millionen Euro. Die Interessentin sei eine in der EU-ansässige Immobiliengesellschaft mit intransparenter Beteiligungsstruktur, weshalb sich der wirtschaftlich Berechtigte nicht habe ermitteln lassen. Hier förderten die Ermittlungen der FIU ein komplexes Geflecht von Offshore-Gesellschaften ohne wiederum identifizierbaren wirtschaftlich Berechtigten zu Tage und gaben auch diesen Fall an die Strafverfolgungsbehörden weiter.