Rechtsanwälte
PFORDTE BOSBACH
Mit über 30 Jahren Berufserfahrung im Bereich des Strafrechts steht Ihnen unser Strafrechtsteam zu Seite. Lösungsorientiert, effektiv und nachhaltig unterstützen wir Individuen und Unternehmen in Straf- und Bußgeldverfahren.

Neuigkeiten und Aktuelles
„Kanzlei des Jahres im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2022“ – JUVE
Pfordte Bosbach wird im dritten Jahr nach der Neugründung vom JUVE Verlag ausgezeichnet als Kanzlei des Jahres im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Willkommen im Zeitalter der Digitalisierung: Zum Unterschrifterfordernis bei mittels beA übermittelten Schriftsätzen (Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 03.05.2022 – 3 StR 89/22)
Der 3. Strafsenat hat entschieden, dass eine Revisionsbegründungsschrift, die über das besondere elektronische Anwaltsfach (beA) übermittelt wird, keiner eingescannten handschriftlichen Unterschrift bedarf.
Der zulässige Strafantrag – Antragsprobleme und Verteidigungschancen durch den elektronischen Rechtsverkehr
1. Seit dem 01.01.2022 regelt § 32d StPO die Einreichung von Schriftsätzen und deren Anlagen durch Verteidiger und Rechtsanwälte bei Gerichten und Strafverfolgungsbehörden. Dabei ist nun zu...