Rechtsanwälte
PFORDTE BOSBACH
Mit über 30 Jahren Berufserfahrung im Bereich des Strafrechts steht Ihnen unser Strafrechtsteam zu Seite. Lösungsorientiert, effektiv und nachhaltig unterstützen wir Individuen und Unternehmen in Straf- und Bußgeldverfahren.
Neuigkeiten und Aktuelles
Das neue Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz
Kaum etwas anderes ruft bei juristischen Laien aber auch selbst Jurastudenten bei Gesprächen über das deutsche Strafverfahren regelmäßig so viel Überraschung hervor, wie die Information darüber, in...
„Kanzlei des Jahres im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2022“ – JUVE
Pfordte Bosbach wird im dritten Jahr nach der Neugründung vom JUVE Verlag ausgezeichnet als Kanzlei des Jahres im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Willkommen im Zeitalter der Digitalisierung: Zum Unterschrifterfordernis bei mittels beA übermittelten Schriftsätzen (Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 03.05.2022 – 3 StR 89/22)
Der 3. Strafsenat hat entschieden, dass eine Revisionsbegründungsschrift, die über das besondere elektronische Anwaltsfach (beA) übermittelt wird, keiner eingescannten handschriftlichen Unterschrift bedarf.